Als erstes braucht es für alle unsere Angebote für die Person mit einer Beeinträchtigung eine IV-Anerkennung – falls Sie diese noch nicht haben, unterstützen wir Sie dabei, die dafür notwendigen Schritte vorzunehmen.
Danach müssen – je nach Wohnkanton – unterschiedliche Formulare ausgefüllt werden. Auch dabei können wir Sie gerne unterstützen.
Ihr Sohn oder ihre Tochter mit einer Beeinträchtigung und Sie selber formulieren zusammen ihre Anliegen und dringendsten Sorgen. Falls ihr Sohn resp. ihre Tochter nicht sprechen kann, versuchen die betreuenden Angehörigen für ihn oder sie zu reden.
Gemeinsam mit Ihnen füllen wir danach das Formular IHP (Individueller Hilfe-Plan) aus. Darin werden der Unterstützungsbedarf und die geplante Begleitung und vereinbarten Ziele für alle Beteiligten festgehalten.
Wir reichen dann den IHP bei der fachlichen Abklärungsstelle beider Basel ein, welche den Unterstützungsbedarf für diese Person überprüft.
Nach einer positiven Beurteilung durch die Abklärungsstelle können wir mit der ambulanten Wohn-Begleitung beginnen.
Sie erzählen uns Ihre Anliegen und Wünsche – am Telefon oder in einer eMail.
Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung Sie beim Wohnen von uns erhalten können, oder auch, was Sie noch lernen möchten, und welche die nächsten Schritte sind.
Wir füllen danach zusammen das Formular IHP (individueller Hilfe-Plan) aus. Darin wird der individuelle Unterstützungsbedarf und die geplante Begleitung und vereinbarten Ziele für alle Beteiligten festgehalten.
Dieses Formular senden wir der fachlichen Abklärungsstelle beider Basel. Nach einer positiven Beurteilung durch diese Stelle können Sie unsere Angebote in Anspruch nehmen.